Die 0,5%-Regelung

Die Auswahl ist zu klein. Würde es mehr Batterie-elektrisches Autos und Plug-in-Hybriden geben, wären die Verkaufszahlen höher. Diese These als Erklärung für den in absoluten Zahlen weiterhin geringen Absatz von Autos mit Ladestecker stimmt – die Lieferfristen und Wartelisten sind ein Beleg dafür. Aber es gibt ein weiteres Hemmnis, und das beseitigt die Bundesregierung gerade: Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens wird eigentlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat besteuert. Ab Januar sinkt dieser Satz für BEVs, PHEVs und FCEVs auf 0,5 Prozent. Diese Maßnahme des Gesetzgebers ist bedeutsamer als der so genannte Umweltbonus. Wenn die Neuregelung wie geplant kommt, wird sie ein entscheidendes Bottleneck beseitigen und einen Nachfrageschub auslösen.

Beispiel Volkswagen Passat: Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) wurden im September 84 Prozent auf gewerbliche Halter zugelassen. Und beim Topseller Golf waren es 72 Prozent. Diese Pkw gehen an Firmen mit großen Fuhrparks, aber auch an Selbstständige in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Für alle gilt: Wenn der Geschäftswagen privat genutzt wird, muss das versteuert werden, egal ob Angestellter oder Freiberufler. Hierzu kann wahlweise ein aufwändiges Fahrtenbuch geführt werden. Fast alle Berechtigten wählen lieber die 1-Prozentpauschale: Für einen Passat Variant TDI in mittlerer Ausstattung und mit Automatikgetriebe verlangt Volkswagen 37.475 Euro. Der Nutzer muss also im Monat Steuern für 375 Euro zahlen. Dazu addieren sich 0,03 Prozent pro Kilometer des einmaligen Anfahrtswegs zur Arbeit. Bei 30 Kilometern Strecke kommen also weitere 0,9 Prozent dazu – es müssen also im Rechenbeispiel Steuern für 712 Euro entrichtet werden.

Privat nutzen, wenig zahlen

Für den Plug-in-Hybrid Passat Variant GTE waren zu Beginn (2015) mindestens 45.250 Euro fällig; mithin erheblich als beim TDI. Wer jemals mit Dienstwagenberechtigten gesprochen hat, weiß wie wichtig die entsprechende monatliche Rate ist. Niemand will mehr zahlen also nötig. Das Ergebnis: Menschen, die sich nicht für Elektromobilität interessieren, machen einen weiten Bogen um einen Dienstwagen mit Ladestecker. Angesichts der vielen Neuzulassungen auf Firmen wurde damit bisher eine Chance vertan.

Ein Problem, das der Gesetzgeber erkannt hat und nun Abhilfe schafft: Die Pauschale schmilzt von 1 auf 0,5 Prozent ab. Das BEV, PHEV oder FCEV bietet so in den meisten Fällen einen Steuervorteil gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor: Das Elektroauto müsste doppelt so viel kosten wie ein vergleichbarer konventioneller Pkw, um genauso viel Steuerlast zu verursachen. Und das ist selten der Fall.

Die Bundesregierung hat diese Neuregelung in ein großes Steuerpaket mit insgesamt 30 Änderungen gesammelt. Die Termine nach aktuellem Stand: Nach den üblichen Runden zwischen Bundestag und Bundesrat (das Gesetzespaket ist zustimmungspflichtig) beriet am 15. Oktober der Finanzausschuss über das Thema. Am 9. November soll die abschließende Sitzung im Bundestag (2./3. Lesung) stattfinden und danach vom Bundesrat gebilligt werden.

Es gibt einen politischen Konsens, und darum wird mit dem Inkrafttreten zum Januar 2019 gerechnet.

Grüne kritisieren falsche Anreize und „Spritschlucker“

Selbst die Grünen halten diese indirekte steuerliche Förderung für richtig. Stephan Kühn, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, möchte dennoch einen Schritt weitergehen: „Wenn saubere Dienstwagen bessergestellt werden sollen, muss das auch für Diensträder, Pedelecs und bei Jobtickets gelten. Nur dann gibt es eine echte Wahlfreiheit für Arbeitnehmer anstatt Vorteile, die nur für Autofahrer gelten.“ Kritisch sieht Kühn allerdings, dass auch Pkw wie etwa der Mercedes E300de – übrigens mit Dieselmotor – begünstigt werden: „Dass die Bundesregierung Hybridautos mit schlechter Ökobilanz auf eine Stufe mit reinen Batterieautos stellt, setzt falsche Anreize. Die Bundesregierung muss die Reform nutzen, um Spritschlucker künftig stärker zu besteuern und auf diesem Weg die klimafreundlichen Alternativen attraktiver zu machen.“

Dass es eine generelle Fehlentwicklung hin zu leistungsstarken, schweren und großen Autos gibt, ist leider offensichtlich. Hier ist die deutsche Bundesregierung handlungsunwillig.

Zurück zum Volkswagen Passat Variant, dem gefühlten Inbegriff des Dienstwagens. Der neue GTE als Alternative zum TDI wird im Januar erstmals der Presse präsentiert; die offizielle Premiere ist der Genfer Autosalon am 7. März. ELECTRIVE.net rechnet mit einer elektrischen Reichweite von rund 70 Kilometern im alten Messzyklus NEFZ, sodass mindestens 50 km nach dem strengeren WLTP-Verfahren bleiben. Also genug für den möglicherweise ebenfalls verbleibenden BAFA-Fördertopf.

Aufpreis für Autos mit Verbrennungsmotor

PHEVs sind der erste Profiteur der geplanten 0,5 Prozent-Regelung. Es wäre jedoch ein Irrtum zu glauben, dass diese Steuersenkung nicht auch BEVs zu Gute kommen würden. Und wieder muss Volkswagen beispielhaft herhalten: 2019 erscheint der Golf VIII und zum Jahresende der kompakte ID. Hier findet eine Umkehrung in der finanziellen Betrachtung statt; viele Entscheider werden sich fragen, ob sie wirklich einen TSI oder TDI brauchen, wenn sie dafür einen Aufpreis an das Finanzamt zahlen müssen.

Die 0,5 Prozentregelung ändert nichts an den weiterhin zu hohen Listenpreisen von BEVs, PHEVs und FCEVs. Es wird aber ein elementares Hindernis aus dem Weg geräumt. Vielleicht ist es ein bisschen wie bei dem Korken, der aus der Sektflasche knallt.

Erschienen am 16. Oktober bei ELECTRIVE.net. Eine Aktualisierung des Themas kam am 6. November bei heise Autos.

Bildquelle: Volkswagen

2 Gedanken zu „Die 0,5%-Regelung

    1. Danke für Ihre Anfrage – und die Antwort ist nach meiner Kenntnis leider nein. Das Anschaffungsdatum muss zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 1. Januar 2022 liegen. Die Regelung ist also ohnehin befristet.

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