Das Sitzplatzproblem

Verkehrsminister Alexander Dobrindt hat Nehmerqualitäten. Im Boxsport ist das die Fähigkeit, Treffer einstecken zu können ohne umzufallen. Die verkorkste Pkw-Maut, die drohende Pleite des privaten Autobahnbetreibers A1 Mobil sowie das Dieselgate-Desaster haben mutmaßlich eine Menge Kraft gekostet. So blieb offenbar wenig Zeit für ein scheinbar nachrangiges Projekt, das für ein zukunftsorientiertes Verkehrssystem wichtig ist: Die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen.

Im EU-Jargon heißen sie PLEV (für Personal Light Electric Vehicle) und im Marketingsprech Last Mile Scooter oder Surfer. Solche Produkte gibt es massenhaft. Sie haben einen E-Motor, können schneller als 6 km/h fahren und sind darum im Sinn des Gesetzgebers Kraftfahrzeuge. Und für deren Nutzung im öffentlichen Raum braucht man eine Versicherung, einen Führerschein und eine Zulassung – die aber steckt in der Bürokratie fest.

Fahrzeuge mit „nicht mindestens einem Sitzplatz“

So hat der Bundesrat die Bundesregierung am 23. September 2016 aufgefordert, die Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancierenden Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektromotor, „die nicht mindestens einen Sitzplatz haben“ unter Beteiligung der Länder zu regeln.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) bereits am 24. November 2014 den Auftrag erhalten, sich „einen Überblick über elektrisch betriebene Kleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob eine Einteilung in Kategorien möglich ist“, wie die BASt auf Anfrage von heise Autos mitteilt.

Die BASt prüft also nicht die eigentliche Zulassung, sondern zuerst lediglich die Möglichkeit der Einteilung in Kategorien.

„Aufgrund der Zwischenergebnisse hat sich die Notwendigkeit ergänzender Tests ergeben“, schreibt die Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Die Grünen. Und weiter: „Die BASt hat die bisherigen Ergebnisse am 24. Mai 2017 vorgelegt“ – und nicht wie etwa in der Wissenschaft üblich veröffentlicht. Wann diese Studie veröffentlicht werde, sei unbekannt, heißt es vom BASt.

Unbegrenzte Fantasie bei Elektrokleinstfahrzeugen

Zugegeben, die technische Einfachheit der Kombination von Batterie und E-Motor hat zu einem breiten und kaum überschaubaren Spektrum interessanter Fahrzeuge geführt: Da sind die E-Scooter, die seit Jahren als Designerstücke im Kofferraum von Messeautos liegen. Schaut her, sagen die Premiumhersteller, das ist unser stylischer Last Mile Scooter. Dann gibt es die E-Longboards, die gerne von erwachsenen Skatern in Großstädten benutzt werden, den Gasgriff unauffällig in der Hand haltend. Für Menschen mit funktionierendem Gleichgewichtssinn sind außerdem Hoverboards und Solowheels am Markt.

Auch an klugen Mobilitätsideen mit Elektrokleinstfahrzeugen mangelt es nicht. In Hamburg hat die Firma Floatility in Zusammenarbeit mit BASF einen leichten dreirädrigen E-Scooter entwickelt, der als Sharing-Konzept überall in der Stadt verfügbar sein sollte. Eine echte Konkurrenz für Car2Go und DriveNow, und natürlich ist es aus ökologischer Sicht viel sinnvoller, einen E-Scooter statt eines Autos zu bewegen. Wenn nur die Sache mit der Zulassung nicht wäre. Als Konsequenz hat Floatility den „E-Floater“ jetzt in Asien vorgestellt.

Marsch durch die Institutionen

Ebenfalls aus der Hansestadt Hamburg kommt Florian Walberg, der vor zwei Jahren auf sich aufmerksam gemacht hat, weil er den Marsch durch die Institutionen gewagt hat. Ausgangspunkt war der von ihm entwickelte E-Roller EGRET. Walberg ist nach Brüssel zur Europäischen Union gegangen, wo er ein TCVM (für Technical Committee on Motor Vehicles) initiiert hat, um seine Produkte und die der Konkurrenz zu legalisieren. Mit Erfolg, denn in der Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter von Honda und Toyota saßen, wurde ein Katalog zu Typisierung und Standardisierung erarbeitet. Hat dieses TCMV die Aufgabe der BASt längst erledigt?

Weil das BMVI und die BASt ihre Untersuchung nicht transparent machen, müssen wir selbst überlegen, wo die Probleme liegen könnten.

Wenn die PLEVs zum Beispiel Radwege benutzen sollen, müsste eine Höchstgeschwindigkeit geregelt sein. Dürfen es 20 km/h sein oder 25 km/h? Eine Helmpflicht ist wahrscheinlich und wird von denen, die ungesetzlich einen E-Scooter oder ein E-Longboard im öffentlichen Raum benutzen, oft automatisch befolgt.

Darüber hinaus müsste – analog zu Fahrrädern, Pedelecs und normalen Rollern – geklärt werden, wie so ein PLEV bremsen soll und ob es eine Klingel oder Hupe braucht. Rückspiegel? Haben Fahrräder auch nicht. Weniger trivial ist der Gedanke an die Beleuchtung. Ein Solowheel oder E-Longboard ist zu niedrig für ein sinnvolles Licht. Dann muss das eben am Nutzer oder dessen Helm angebracht werden.

Der Trick mit dem Sitz

Einige Produkte haben es übrigens doch durch die Zulassung geschafft. Am bekanntesten ist der Segway, der als „Mobilitätshilfe“ legal ist. Und auch bestimmte E-Scooter sind gesetzeskonform – mit einem Trick: Sie haben den Steh- durch einen Sitzplatz ergänzt, siehe oben. Dieser Sitzplatz kann zum Beispiel ein Fahrradsattel sein, der symbolisch an einer vertikalen Stange angebracht ist, aber genauso wenig zum Sitzen geeignet ist wie die Kleinstsitzbänke, die auf dem Minigepäckträger mancher E-Scooter eine Sitzgelegenheit vorgaukeln.

Hier ist ein unverständliches Tohuwabohu entstanden. Einige dürfen irgendwie fahren, andere auf keinen Fall.

Die Lebenswirklichkeit ist, dass in deutschen Großstädten etliche Menschen mit illegalen Gefährten ihre Mobilitätsbedürfnisse erfüllen. PLEVs könnten nicht nur die Lücke der letzten Meile schließen, sondern als ökologischer Ersatz fürs Auto funktionieren. Und ihre simple Bauweise wird immer mehr kreative Ideen ermöglichen. Diese Klasse steht erst am Anfang.

Es ist möglicherweise das Resultat einer allgemeinen Überforderung im BMVI, dass die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen in dieser Legislaturperiode verschleppt wurde. Die kommende Bundesregierung wird diese Unternehmens- und Innovations-feindliche Haltung aufgeben. Hoffentlich.

Erschienen am 19. September bei heise Autos.

Bildquelle: Christoph M. Schwarzer

Ein Gedanke zu „Das Sitzplatzproblem

  1. Great article by Christoph Schwarzer. Sometimes you wonder how slow German regulators understand peoples wish for innovative cleantech solutions. We have a serious problem with inner city transportation and clean alternatives can’t be deployed due to a non existing vehicle category? Good morning Germany „Land der Ideen“.

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