Assistiert. Automatisiert. Autonom.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) plädiert für eine vereinfachte Bezeichnung der verschiedenen Fahrautomatisierungsstufen. Als Alternative zu den Levels oder Stufen 0 bis 5 sollen die drei Begriffe assistiert, automatisiert und autonom eingesetzt werden. Das, so argumentiert die BASt, beschreibt die unterschiedlichen Qualitäten besser.

Die BASt ist ein Forschungsinstitut des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Sitz in Bergisch Gladbach. Hier arbeitet man seit vielen Jahren an der Sicherheit. So war der Leiter der Abteilung Fahrzeugtechnik, Professor Andre Seeck, von 2010 bis 2014 Präsident von Euro NCAP. Das Gremium definiert Standards für die Crashsicherheit, die permanent verschärft werden. Bekannt ist Euro NCAP vor allem durch die bis zu fünf Sterne, die für aktive und passive Sicherheit vergeben werden können. Komfort, Insassen- und Umgebungsschutz kommen beim Fahren per Software zusammen.

Der Mensch ist permanent verantwortlich

Viele Pkw, die heute auf europäischen Straßen unterwegs sind, fallen nach den neuen Begriffen unter das assistierte Fahren. Das heißt, dass der Mensch am Steuer lediglich unterstützt wird. Er muss die korrekte Funktion der Systeme jederzeit überwachen und ist permanent verantwortlich.

Das betrifft meistens die Querführung – also Spurhalteassistenten bzw. die Spurmittenführung – und die Längsführung. Mit Längsführung ist im Regelfall ein Geschwindigkeitsregler gemeint, der über einen Radar den Abstand reguliert.

Das assistierte Fahren umfasst demnach die bisherigen Stufen bis inklusive Level 2. Hierfür gibt es in der Autoindustrie etliche Marketingnamen. Am bekanntesten ist wahrscheinlich der so genannte Autopilot von Tesla.

Der sprachliche Unterschied zwischen teil- (Level 2) und hoch- (Level 3) automatisiertem Fahren ist aus Sicht der BASt zu gering, um den qualitativen Sprung zu verdeutlichen: Erstmals darf sich der Mensch vorübergehend aus dem Regelkreis zurückziehen.

Eine neue Qualität

Die BASt sagt, dass im Wortsinn erst ab Level 3 das automatisierte Fahren beginnt. Erst mit den Levels 4 und 5, dem autonomen Betrieb in definierten oder allen Verkehrssituationen, ist wieder ein Durchbruch erreicht.

Das automatisierte Fahren bedeutet wie gesagt, dass der Mensch sich vorübergehend anderen Tätigkeiten wie dem Schreiben von Mails oder dem Spielen mit dem Smartphone zuwenden darf. Das Schlafen auf der Rückbank ist dagegen nicht vorgesehen, weil die Rückübernahme in einem bestimmten Zeitraum möglich sein muss. Der Mensch darf sich nur unter bestimmten Bedingungen zurückziehen und die Kontrolle abgeben.

Dieser automatisierte Modus ist ab 2023 durch eine überarbeitete UNECE-Regelung bis 130 km/h erlaubt. Deutschland ist der erste Nationalstaat, der die Implementierung bereits in ein Gesetz überführt hat.

Systeme müssen redundant sein – wie im Luftverkehr

Allerdings sind die Hürden hoch, um vom assistierten aufs automatisierte Fahren zu kommen. Alle Systeme müssen nicht gut oder sehr gut, sondern nahezu perfekt sein. Es muss gewährleistet sein, dass auch während der Rückübergabe, die mit einer Karenzzeit von zehn Sekunden erfolgen muss, der automatische Betrieb einwandfrei arbeitet.

Das führt dazu, dass die Hardware im Pkw redundant ausgelegt sein muss; ähnlich wie in einem Flugzeug. Und das wiederum ist teuer. Es ist kein Zufall, dass Mercedes in EQS und S-Klasse automatisierte Systeme nach Level 3 anbietet. Aber Vorsicht, für diese Autos ist noch die aktuelle UNECE-Regelung bis 60 km/h gültig.

Wenn am 1. Januar eine Ausweitung auf 130 km/h inklusive Fahrstreifenwechsel möglich ist, könnte Mercedes der erste Hersteller weltweit sein, der diese Grenze nutzt. Dafür müsste das Verfahren der Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) nochmals durchlaufen werden. Die Chancen stehen gut, dass das in absehbarer Zeit passiert.

Was ist „Full Self Driving“ bei Tesla?

Eine Chance ist die neue UNECE-Regelung auch für Tesla. Endlich gibt es den gesetzlichen Rahmen und der Autopilot darf zeigen, was er wirklich kann. Derzeit verlangt Tesla beim Model 3 für das Full Self Driving 7.500 Euro Aufpreis.

Mit diesem Begriff dürften die meisten Autofahrer aber eher das verbinden, was meistens als Level 4 und 5 beziehungsweise von der BASt als autonomes Fahren bezeichnet wird: Gewissermaßen auf Knopfdruck (oder per Spracheingabe oder Touchscreen) befördert einen der Pkw von A nach B. Ein Robotertaxi; wobei Level 4 das autonome Fahren in bestimmten Fahrsituationen – zum Beispiel einem Shuttle auf einer festgelegten Strecke – bedeutet und Level 5 auf allen Straßen.

Ob und wann das autonome Fahren Wirklichkeit wird, ist offen. Mit der neuen UNECE-Regelung, die nach der BASt-Nomenklatur einfach automatisiert und nach der alten Sprechweise hochautomatisiert heißt, ist jedenfalls eine neue Qualität erreicht.

Es wäre schlüssig, in Zukunft nur noch von assistierten oder automatisierten Systemen und als Drittes von autonomen Fahrzeugen zu sprechen. So wie es die BASt vorschlägt. Für die Marketingabteilungen der Hersteller wäre das aber ein Verlust. Es gibt eine Unzahl von Kunstbegriffen wie Autopilot und anderen, die auch für interessierte Laien kaum verständlich sind. Insofern wäre eine vereinfachte Neueinteilung ein Fortschritt.

Erschienen bei heise Autos.

Bildquelle: VDA

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